Leistungen
Aufgrund unserer überschaubaren Größe ist es uns möglich, auf alle Wünsche und individuelle Anfragen einzugehen. Unsere Leistungen belaufen sich vor allem auf die Verwaltung von Zinshäusern und Wohnungseigentumsgemeinschaften.
Verwaltung von Zinshäusern
Im Rahmen unserer ordentlichen Verwaltung sind vor allem folgende Leistungen inbegriffen
- Vorschreibung und Inkasso von Mieten, Betriebs- und Liftkosten
- Mahnwesen
- Wertsicherung der Hauptmietzinse
- Kommunikation mit den Mietern
- Betreuung von Mieterwechsel
- Ausarbeitung und Abschluss von Mietverträgen
- Durchführung des Zahlungsverkehrs sowie Führung der laufenden Hausbuchhaltung
- Jahresabrechnungen (Eigentümerabrechnungen, auf Wunsch auch quartalsweise)
- Ausarbeitung der steuerlichen Angelegenheiten wie Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärungen und Bezahlung der Umsatzsteuer
- Erstellung des Beiblattes für Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
- Abwicklung von Schadensfällen; angefangen von der Entgegennahme der Schadensmeldungen, über die Veranlassung der Reparatur, Behebung der Folgeschäden und Verhandlung mit den Versicherungen
- Abschluss von Dienst-, Wartungs- und Werksverträgen im Auftrag der Hausinhabung
- Betreuung des Hausreinigungspersonals
- Organisation und Vergabe von laufenden Instandhaltungsarbeiten
- Liegenschaftsbezogene Eigentümerbesprechungen und Beratung in strategischen Fragen
Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne durch Vertretung vor Behörden, soweit kein Anwaltszwang besteht.
Weiters organisieren und beauftragen wir die Sanierung von Mietobjekten beim Mieterwechsel und unterstützen Sie bei Verhandlungen und Abschlüssen von Versicherungsverträgen.
Verwaltung von Eigentums- und Wohnungseigentumsgemeinschaften
Die Grundlage unserer Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften sind die Bestimmungen des WEG, welche die ordentliche und außerordentliche Verwaltung betreffen. Dazu zählt insbesondere
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft nach außen, vor Behörden, insofern kein Anwaltszwang besteht, falls notwendig Bestellung eines berufsmäßigen Parteienvertreters
- Vorschreibung und Inkasso von Reparaturfondsdotation und Bewirtschaftungskosten
- Einmahnen rückständiger Zahlungen einzelner EigentümerInnen sowie erforderlichenfalls Klagseinbringung gem. § 27 Abs. 2 WEG
- Jahresabrechnungen
- Ausarbeitung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung
- Abhalten von Wohnungseigentümerversammlungen, laut WEG alle zwei Jahre
- Abwicklung von Versicherungsfällen
- Erstellung der jährlichen Vorschau
- Abschluss von Dienst-, Werk- und Wartungsverträgen im Auftrag der Eigentümergemeinschaft
- Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten jedenfalls im Einvernehmen mit der EigentümerInnen-Gemeinschaft; bei größeren Arbeiten werden mindestens drei Vergleichsangebot eingeholt
- Klärung der Finanzierung der obangeführten Arbeiten
- Vorsorge für eine entsprechende Versicherung der Liegenschaft sowie Abwicklung von Schadensforderungen aus Versicherungsfällen